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   SG Hannover, 11.09.2006 - S 22 U 82/06   

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SG Hannover, 11.09.2006 - S 22 U 82/06 (https://dejure.org/2006,107964)
SG Hannover, Entscheidung vom 11.09.2006 - S 22 U 82/06 (https://dejure.org/2006,107964)
SG Hannover, Entscheidung vom 11. September 2006 - S 22 U 82/06 (https://dejure.org/2006,107964)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Hannover, 11.09.2006 - S 22 U 82/06
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmen-de Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperli-chen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG, Urteil vom 23. April 1987 -2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210; Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Hannover, 11.09.2006 - S 22 U 82/06
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG, zuletzt Urteil vom 19. De-zember 2000, B 2 U 49/99 R).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus SG Hannover, 11.09.2006 - S 22 U 82/06
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmen-de Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperli-chen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG, Urteil vom 23. April 1987 -2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210; Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus SG Hannover, 11.09.2006 - S 22 U 82/06
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmen-de Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperli-chen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG, Urteil vom 23. April 1987 -2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210; Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 67/07
    Dieser habe mit Schreiben vom 20. September 2006 Berufung gegen das Urteil des SG Hannover vom 18. August 2006 zu dem Aktenzeichen S 22 U 135/05 und auch gegen das "Urteil" zu dem Aktenzeichen S 22 U 82/06 eingelegt.

    In dem Verfahren vor dem SG Hannover zu dem Aktenzeichen S 22 U 82/06 wurde der Berufungskläger durch K. vertreten, dem wegen des fehlenden festen Wohnsitzes des Berufungsklägers das Urteil zugestellt worden war.

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